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tec21 2006|15
Innenraumklima
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zur Zeitschrift: TEC21
Verlag: Verlags-AG

Radon - Gefahr aus dem Untergrund

Radon ist der gefährlichste Krebserreger im Wohnbereich, der in der Schweiz jährlich für 240 Todesfälle verantwortlich ist. Das natürlich vorkommende Gas dringt über undichte Stellen in Gebäude ein und reichert sich dort an. Oft genügen aber relativ einfache und kostengünstige Massnahmen, um diese Gefahr bei Neubauten oder Sanierungen zu bannen.

8. April 2006 - Claudia Carle
Bei gesundheitsschädlichen Stoffen in Innenräumen denken die meisten Menschen zuerst an Asbest, Formaldehyd oder Lösungsmittel, die über Baustoffe und die Inneneinrichtung in die Raumluft gelangen. Viel weniger bekannt ist, dass das natürlich vorkommende Gas Radon ein weitaus grösseres Gesundheitsrisiko darstellt. Erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen sind nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs in der Schweiz.
Das unsichtbare und geruchlose Edelgas Radon entsteht beim Zerfall von Uran im Erdreich. In der Aussenluft tritt es nur in geringen Konzentrationen auf. Problematisch wird es erst, wenn es in Gebäude eindringt und sich dort anreichert.

Für die gesundheitlichen Auswirkungen ist aber nicht das Radon selbst verantwortlich, sondern seine radioaktiven Zerfallsprodukte Blei, Wismut und Polonium. Sie lagern sich an feinste Staubteilchen an und können so über die Atemluft in die Lunge gelangen. Dort bestrahlen sie das Lungengewebe und können dadurch bösartige Tumore auslösen.

Pionierrolle der Schweiz

Im Wissen um diese Gesundheitsgefährdung durch Radon hat die Schweiz bereits 1994 in der Verordnung zum Strahlenschutzgesetz Richt- und Grenzwerte für Radon in Gebäuden festgelegt. „Die Schweiz hat hier eine Pionierrolle eingenommen“, erklärt Sándor Horváth vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Denn in der EU diskutiere man erst jetzt die Einführung von Grenz- und Richtwerten für Radon. Die Schweizer Verordnung schreibt vor, dass Gebäude zu sanieren sind, wenn in einem Wohnraum die mittlere jährliche Radonkonzentration den Grenzwert von 1000Bq/m3 (1 Becquerel = 1 Atomzerfall/Sekunde) überschreitet. Für Neu- und Umbauten gilt der strengere Richtwert von 400Bq/m3. Das Risiko, an radonbedingtem Lungenkrebs zu erkranken, steigt pro 100Bq/m3 um 16% an.

Wie gross die Gefahr erhöhter Radonkonzentrationen im Gebäude ist, hängt zum einen von der Beschaffenheit des Untergrundes ab und zum anderen vom Gebäude selbst. Je höher die Radonkonzentration im Untergrund und je durchlässiger der Untergrund, desto mehr Radon kann an die Oberfläche gelangen. In das Innere von Gebäuden kann das Gas über undichte Stellen in der Gebäudehülle eindringen, begünstigt durch Luftdruckdifferenzen.
Das BAG hat nach Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung in allen Kantonen und Gemeinden Radonmessungen durchführen lassen. Sie zeigen, dass die Häufigkeit erhöhter Radonkonzentrationen in Gebäuden in der Schweiz regional sehr verschieden ist. Hoch ist das Radonrisiko vor allem im Tessin, in Graubünden und im westlichen Jura (Bild 1). Aber auch ausserhalb dieser so genannten „Radongebiete“ können in einzelnen Gebäuden hohe Radonwerte auftreten.

Einfach messbar

Ob in einem Gebäude eine erhöhte Radonbelastung zu erwarten ist oder nicht, lässt sich aber nicht vorhersagen, da die Beschaffenheit des Untergrundes kleinräumig stark variieren kann und neben der Bauweise des Gebäudes auch andere Faktoren wie z.B. das Bewohnerverhalten eine Rolle spielen. Gewissheit bringen daher nur Messungen. So genannte Radon-Dosimeter, die in Form und Grösse an Pillendöschen erinnern, können von den Bewohnern während dreier Monate in den zu messenden Räumen aufgestellt und anschliessend zur Auswertung eingeschickt werden (Bild 2). Die Kosten für eine Messung sind mit 60 Franken sehr niedrig. Da die radonhaltige Luft von unten her ins Gebäude dringt und sich durch das Vermischen mit Frischluft zu den oberen Geschossen hin immer weiter verdünnt, sind die Radonkonzentrationen in den unteren Geschossen am höchsten. Gemessen wird daher in der Regel im Keller und in den untersten bewohnten Räumen. Gemäss Schätzungen des BAG wird in der Schweiz in rund 30000 Gebäuden der Radonrichtwert überschritten und in rund 5000 Gebäuden sogar der Grenzwert.

Umnutzung als günstigste Sanierung

Das BAG hat sich zum Ziel gesetzt, alle Schweizer Wohngebäude mit Grenzwertüberschreitungen bis zum Jahr 2014 zu sanieren. Dass dies oft schon mit einfachen und kostengünstigen Methoden möglich ist, demonstrierte das BAG kürzlich anhand von drei erfolgreichen Sanierungsfällen im Kanton Graubünden. „Die günstigste Sanierung ist die Umnutzung von radonbelasteten Räumen“, erläuterte Georges-André Roserens vom BAG. Denn werden Räume im Untergeschoss als Keller- oder Lagerräume genutzt, sind erhöhte Radonwerte weitaus weniger problematisch als bei einer Nutzung als Wohnraum. Sind die Radonwerte im Keller jedoch sehr hoch und die Decken zu den Obergeschossen durchlässig, gelangt das Radon durch den Kamineffekt auch in die oberen Geschosse. Diesen Effekt stellte man bei einem privaten Wohnhaus in Rueun GR fest. In dessen Keller mit teils betoniertem, teils nur gepflastertem Boden wurden Radonwerte von 2400Bq/m3 gemessen. In den Wohnräumen darüber waren die Radonkonzentrationen mit bis zu 1000Bq/m3 zwar geringer, lagen aber immer noch in der Nähe des Grenzwertes. Abhilfe schaffte der Einbau eines Ventilators in die Aussentür des Kellerraumes (Bilder 4 und 5). Er erzeugt einen Unterdruck im Kellerraum, sodass die aus dem Boden strömende radonhaltige Luft nach aussen entweicht und nicht mehr in die Wohnräume gelangt. Zwar strömt durch den Unterdruck wahrscheinlich mehr radonhaltige Luft aus dem Boden nach als zuvor, was aber in dem nicht bewohnten Raum keine Rolle spielt. Die Kosten für diese Sanierung sind mit wenigen hundert Franken für Anschaffung und Einbau des Ventilators sehr niedrig und bringen trotzdem den gewünschten Effekt: Die Radonkonzentration in den Wohnräumen ist nun auf rund 100Bq/m3 gesunken.

Lüftung erzeugt Überdruck

Ebenfalls mit Hilfe einer Lüftung konnte ein Kindergarten in der Bündner Gemeinde Haldenstein saniert werden. Die Räume des Kindergartens liegen im Erdgeschoss eines nicht unterkellerten Gebäudes (Bild 6 ). Im Rahmen einer Radonmesskampagne fand man hier deutlich über dem Grenzwert liegende Werte von bis zu 2600Bq/m3. Die daraufhin installierte Lüftung saugt von aussen Frischluft an (Bild 7). Im Winter wird diese zum Vorwärmen über ein Heizregister geleitet (Bilder 8 und 9). Das Heizregister ist am Heizkessel angeschlossen, wodurch die Betriebskosten gering sind. Im Gegensatz zum oben erwähnten Kellerraum ist die Lüftung so eingestellt, dass sie in den Innenräumen einen leichten Überdruck erzeugt. Dadurch verändert sich das Druckgefälle zwischen Unterboden und Innenräumen, sodass weniger radonhaltige Luft einströmt. Als weitere Massnahme wurden die in einigen Räumen existierenden Bodenabläufe, die für die frühere Nutzung als Werkstatt benötigt worden waren, abgedichtet. Die Radonmessungen nach der Sanierung zeigten mit Werten von durchschnittlich 50Bq/m3, dass diese Massnahmen mit einem Kostenaufwand von ca. 12000 Franken ausreichen, um das Problem zu lösen. Während der Ferien wird die Lüftung abgeschaltet, worauf die Radonwerte wieder ansteigen. Einige Tage vor Ferienende wird sie jeweils wieder in Betrieb genommen.

Nicht jede Massnahme führt sofort zum Erfolg

Eine deutlich aufwändigere Radonsanierung wurde in einem Wohnhaus in der Bündner Gemeinde Trin durchgeführt (Bild 10). Aufmerksam geworden durch einen Zeitungsartikel, haben die Bewohner bereits vor einigen Jahren die Radonwerte in ihrem Haus gemessen. In den beiden Räumen im Erdgeschoss, die als Musik- bzw. Werkraum genutzt werden, wurden dabei Radonwerte bis zu 700Bq/m3 festgestellt. Somit war zwar der Richtwert, aber nicht der Grenzwert überschritten und eine Sanierung deshalb nicht zwingend. Die Bewohner entschlossen sich aber trotzdem, Abhilfe zu schaffen. Dafür bauten sie in einer ersten Phase eine Lüftungsanlage mit Heizregister ein (Bilder 11 und 12). Diese brachte aber nicht den gewünschten Effekt, da nun teilweise sogar höhere Radonwerte als zuvor in den betroffenen Räumen gemessen wurden. Der Grund dafür war die nicht fachgerecht ausgeführte Lüftung. Um das Nachströmen von radonhaltiger Luft über den Boden (ein direkt über dem Naturboden verlegter, luftdurchlässiger Holzboden) zu verhindern, hätte die Lüftung einen leichten Überdruck in den Räumen erzeugen müssen. Als einige Zeit später ohnehin eine Sanierung der beiden Räume anstand, da der Holzboden erneuert und eine bessere Wärmedämmung eingebaut werden sollte, wurde dieser Fehler korrigiert. Der Architekt Markus Casanova aus Ilanz erweiterte die Lüftungsanlage mit einem Steuerungssystem, das den Luftrücklauf blockiert und dadurch den erforderlichen Überdruck im Raum erzeugt.

Drainagesystem führt radonhaltige Luft ab

Im Rahmen der Sanierung des Bodens wurde die Gelegenheit genutzt, um weitere Massnahmen zum Schutz vor Radon zu treffen. Zunächst wurde auf dem Naturboden ein Röhrensystem verlegt (Drainagerohre mit perforierter Unterseite), das einen grossen Teil der aus dem Boden strömenden radonhaltigen Luft nach aussen abführt (Bild 13). Gegebenenfalls könnte dieses Drainagesystem noch mit einem Ventilator kombiniert werden. „Wichtig ist, dass sich die Ausblasöffnung ins Freie mindestens 2 m von Fenstern und Türen entfernt befindet, damit die radonbelastete Luft nicht wieder in die Räume gelangen kann“, erläutert BAG-Fachmann Roserens. Zusätzlich wurde über dem Röhrensystem eine Betonplatte eingebaut. Zwar schützt eine Betonplatte vor Radon, aber über die Natursteinmauern könnte das Gas trotzdem noch in die Räume aufsteigen. Daher wurde als dritte Massnahme auf der Betonplatte vollflächig eine Kunststoffdichtungsfolie verlegt und an den Wänden hochgezogen. Erst darüber wurde dann wieder ein Holzboden eingebaut, um die Akustik des Raumes möglichst unverändert zu erhalten. Die Kombination all dieser Massnahmen senkt nun die Radongaskonzentration in den Räumen bei Betrieb der Lüftung auf 100Bq/m3. Der finanzielle Mehraufwand für die Radonsanierung hielt sich mit rund 15000 Franken trotzdem noch im Rahmen, da sie mit der ohnehin durchgeführten Sanierung kombiniert wurde.
Man habe mit diesen Beispielen zeigen wollen, dass zwar die Radonproblematik in jedem Gebäude etwas anders gelagert sei - in Abhängigkeit von Boden, Bauart, Bewohnerverhalten etc. -, „aber für jedes Gebäude gibt es eine passende Lösung, um die Radonkonzentrationen in den Räumen auf ein unbedenkliches Niveau zu senken“, sagte Roserens.

Radonprävention bei Neubauten

Auch bei Neubauten ist der Bauherr verpflichtet, Schutzmassnahmen gegen Radon zu treffen. Entsprechende Vorschriften werden nach und nach in immer mehr kantonale und kommunale Baugesetze integriert. Damit hofft man, den Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes mehr Beachtung zu verschaffen. In einigen Kantonen und Gemeinden mit hohem Radonrisiko werden mit dem Baugesuch bereits entsprechende Formulare abgegeben, mit denen sich die Bauherrschaft verpflichten muss, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz gegen Radon zu ergreifen.
Während die Sanierung von radonbelasteten Gebäuden aber mitunter aufwändig und schwierig sein kann, weil teilweise nicht jede Massnahme sofort zum Erfolg führt, ist die Radonprävention bei Neubauten wesentlich unproblematischer, weniger aufwändig und kalkulierbarer. Eine wichtige Rolle spielt die Berücksichtigung des Radonschutzes bereits in der Planungsphase. Hier fallen viele Entscheidungen, die das Radonproblem massgeblich entschärfen oder lösen können. Dazu gehören z.B. der Verzicht auf Wohnräume im Untergeschoss, die Vermeidung von offenen Verbindungen zwischen Unter- und Erdgeschoss, die Planung einer durchgehenden Dämm- und Dichtungsschicht sowie die Konzeption der Leitungsführungen (günstig sind möglichst wenig Durchdringungen der Aussenhülle, besonders des Bodens).

Vorsicht bei energieeffizienten Bauweisen

„Auch bei energieeffizienten Gebäuden sind ein paar Punkte zu beachten, damit sie nicht zu einem Radonproblem im Gebäude führen“, erläutert Roserens. So ist es beispielsweise wichtig, dass die Komfortlüftung richtig konzipiert wird. Zum einen darf die Luft nicht zu nah über dem Boden angesaugt werden. Zum anderen muss sie so eingestellt sein, dass in den Räumen ein leichter Überdruck erzeugt wird. Damit wird verhindert, dass radonhaltige Luft ins Gebäude einströmt. Erdregister müssen möglichst luftdicht sein, damit im Boden keine belastete Luft eindringen kann. Erdsonden sollten aus Gründen des Radonschutzes nicht direkt unter dem Haus angeordnet sein, sondern daneben. Wichtig ist auch eine gute Abdichtung des Übergangs in das Gebäude.

Gerade bei Neubauten bedeutet also Radonschutz in der Regel keinen grossen Zusatzaufwand. Es geht nur darum, vorausschauend zu planen bzw. Baumassnahmen, die ohnehin erforderlich sind - beispielsweise den Wärmeschutz -, sorgfältig auszuführen.
Literatur/Weiterbildung:
- Das vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebene „Radonhandbuch Schweiz“ ist eine technische Dokumentation für Baufachleute und erläutert detailliert, mit welchen Massnahmen Neubauten radonsicher errichtet bzw. bestehende Gebäude mit zu hohen Radonkonzentrationen saniert werden können.
Bezugsquelle: BBL/EDMZ, Nr. 311.346.d, sowie als PDF unter www.ch-radon.ch
- In Kürze werden zwei Broschüren für Baufachleute und Bauherren erscheinen. Eine davon befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Radonproblematik, die andere mit technischen Aspekten.
Bezugsquelle: BBL/EDMZ, Bestellnummer noch unbekannt, sowie als PDF unter www.ch-radon.ch
- Im Sommer 2006 wird erstmals ein Weiterbildungskurs für Architekten und Ingenieure zum Radon-Fachmann durchgeführt. Er findet im Tessin statt, das zu den Gebieten mit den höchsten
Radonbelastungen in der Schweiz gehört. Für 2007 ist auch ein Weiterbildungskurs in der
Deutschschweiz geplant. Für weitere Informationen: radon@bag.admin.ch

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Für den Beitrag verantwortlich: TEC21

Ansprechpartner:in für diese Seite: Judit Soltsolt[at]tec21.ch

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