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Super legale Häuser am Froschberg
Oberösterreichische Nachrichten

Wildwuchs, und fast alle machen mit – auch die Architekten.

21. September 2013 - Lorenz Potocnik
Natürlich könnte auch von jeder anderen „besseren“ Wohngegend in Linz die Rede sein. Am Froschberg ist der Wildwuchs großer Bauten aber aktuell gut zu erläutern. Die Siedlungsstruktur ist gewachsen und kleinteilig, Einfamilienhäuser aus den 1930ern bis heute dominieren die Straßen. Grundstücke sind rar, der Druck auf restliche Flächen groß.

Das Bauvorhaben Schultestraße 18 wurde trotz Einsprüchen der Anrainer auch vom Gestaltungsbeirat genehmigt. Der Entwurf (F2 Architekten, Schwanenstadt) verspricht ein extrovertiertes, interessantes Haus. Offensichtlich in formaler Anlehnung an das Meisterwerk „Fallingwater“ des amerikanischen Architekten Frank Lloyd Wright stapelt es zueinander versetzte, weit auskragende Terrassen übereinander. Stiegen verbinden diese. Klingt gut und ist sicher auch ein Wohnerlebnis. Leider fehlt – im Gegensatz zum Original – die dramatische Topografie, die umliegende Natur, schlichtweg einfach der Platz. Stattdessen wurde das Haus auf einer nur 500 Quadratmeter kleinen (aus einem größeren Grundstück herausgezwickten) Parzelle errichtet.

Angrenzende Nachbarn sind nachvollziehbar nicht bereit, das Haus als spektakuläre, moderne Architektur für einen innovativen Unternehmer und als Zugewinn für die Gegend wahrzunehmen. Sie fühlen sich vom minimalen Abstand, der Höhe und der Dominanz des Bauwerks beeinträchtigt.

Wie ist es möglich, derartige Kubaturen in Linz genehmigt zu bekommen? Im vorliegenden Fall gab es einen Uraltbebauungsplan von 1969 mit offener Bauweise, maximal zweigeschossig und nur äußerer Baufluchtlinie.

Pseudokeller

Das Haus wurde auf dieser Grundlage in Kombination mit den seit Jahren in ganz Linz geltenden Richtlinien betreffend einer Hangbebauung genehmigt. Dabei ist nicht das bestehende Gelände maßgeblich, sondern ein zukünftiges (!). Dies ist in Wirklichkeit eine Aufforderung zur Geländeveränderung, um vollwertige Geschosse als Keller zu definieren und damit nicht zur maximalen Geschossflächenzahl zu rechnen.

Diese Pseudokeller treten aber talseitig als Vollgeschoss (hier in Summe vier, das heißt ca. 14 Meter hohe Fassadenfronten) in Erscheinung. Der mittlerweile erneuerte Bebauungsplan von 2012 nimmt Rücksicht auf das genehmigte Einzelprojekt und ermöglicht jetzt gleich für Dreiviertel des Bebauungsplanes eine Dreigeschossigkeit und „dank“ verbindlicher Richtlinien zwei und mehr solcher „Kellergeschosse“.

Dazu kommt, dass in einigen kürzlich erneuerten Bebauungsplänen jede Art von schriftlich dargestellter, städtebaulicher Zielsetzung gestrichen wurde. Damit wird der für den Froschberg bisher geltende Maßstab aufgelöst.

Ein Versehen? Wohl nicht. Investoren und finanziell potente Bauherren bekommen eine Spielwiese und eine regelrechte Anregung, die (dadurch auch wiederum wertgesteigerten) Grundstücke auszuquetschen.

Sicher wird auch in Zukunft versucht werden, jegliche rechtlichen und baulichen Möglichkeiten (dies gerade bei derart hochpreisigen Grundstücken) auszuschöpfen. Es liegt an der Stadt, ihren Juristen und ihren städtebaulichen Instrumenten, dies zu steuern, Tricksereien nicht zu tolerieren oder gar indirekt zu fördern, sondern eine Vision für ein Viertel im gesamtstädtischen Gefüge zu formulieren.

Im Fall des Froschbergs müssen einfache Regeln auch die absolute Hauptgesimshöhen (bezogen auf Bestand und Straßenniveau) beinhalten.

Gegen Partikularinteressen

Eine städtebauliche Leitlinie, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann, ist nicht nur notwendig, sondern eigentlich selbstverständlich. Aber auch die Architekten, weil Urheber und weil sie die Gestaltungskompetenz haben, stehen massiv in der Verantwortung. Diese endet nicht bei der Grundstücksgrenze und dem Auftraggeber!

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Für den Beitrag verantwortlich: Oberösterreichische Nachrichten

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