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Altes Grün, neu gedacht
In vielen europäischen Metropolen steht die aufgelockerte Bebauung der Nachkriegsmoderne mit ihren großen Freiflächen im Fokus des Verdichtungsinteresses. Auch in Wien. Wie wichtig sind uns Frei- und Grünraum in der Stadt?
8. August 2015 - Stephanie Drlik
Das Erscheinungsbild einer Stadt spiegelt aktuelle und vergangene kulturelle und baukulturelle Entwicklungen, Trends und Moden wider. Welche vergangenen Zeitspannen abgebildet werden, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, auch vom Umgang einer Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit. Nicht immer möchten wir uns an alle Ideologien erinnern, die sich einst baulich manifestiert haben. So weist das baukulturelle Gedächtnis einer Stadt oft dort Erinnerungslücken auf, wo die Entscheidung über Erhalt oder Erneuerung nicht nach fachlichen, sondern nach wirtschaftlichen Motiven getroffen wurde. Lukrative Neubauprojekte trösten jedoch nur kurz über den schmerzlichen Verlust des verlorenen stadtkulturellen Erbes hinweg.
In wachsenden Städten, wo steigende Bevölkerungszahlen Wohnraumschaffungerfordern, ist die bauliche Nachverdichtung des gewachsenen Stadtraumes eine Notwendigkeit. Und wo Neues entsteht, muss Altes weichen – davon sind auch gestaltete Grünflächen aus vergangenen Epochen betroffen. In vielen europäischen Metropolen steht schon seit geraumer Zeit die aufgelockerte Bebauung der Nachkriegsmoderne mit ihren großen Freiflächen im Fokus des Verdichtungsinteresses. Deutschland hat bereits etliche dieser Ensembles geopfert. In Wien wurde unlängst wieder über die, durch Produktionsspitzen der Wohnbautätigkeit der Stadt, zahlreichen kommunalen Zeilenbauten der 1960er- und 1970er-Jahre nachgedacht. Der Fachdiskurs wird im Allgemeinen bemüht wertschätzend und qualitätsaufzeigend geführt, dennoch schwingt eine grundsätzliche ästhetische Abneigung und fachliche Abwertung der Anlagen mit. Leichtfertig als unmodern, baulich minderwertig und wenig funktional abgetan, scheinen manche auch an diesen Stellen lieber vergessen zu wollen. Doch die Diskussion um die Gemeindebauten der Nachkriegsmoderne wird nicht von denkmalpflegerischen Aspekten des Erhalts oder der Erneuerung getragen. Im Kern geht es um den Stellenwert von Frei- und Grünraum in der Stadt.
Die in Montagebauweise errichteten Zeilenbauten wurden damals mit zunehmender Höhe immer weiter auseinandergerückt, um ausreichend Lichteinfall gewährleisten zu können. Bei einer, paradiesisch anmutenden, Bebauung von 30 bis 50 Prozent der Grundfläche entstanden oft riesige Distanzflächen. Für eine städtebauliche Verdichtungauf Kosten dieser Freiflächen wird mit der wachsenden Notwendigkeit zur Lukrierung von verwertbaren Flächen zur Wohnraumschaffung und mit der Unwirtschaftlichkeit der Anlagen argumentiert. Dabei werden die Grünanlagen durchaus als Qualitätsfaktor wahrgenommen, eine bauliche Verwertung scheint dennoch eine ernst gemeinte Option,die bei genauerer Betrachtung jedoch keine qualitätsvolle sein kann.
Die Grünflächen der Zeilenbauten sollten einst unter dem Paradigma des sozialen Städtebaus und des sozialen Grüns verbesserte Lebensqualitäten für alle Stadtbewohner mit sich bringen. Es wurden Wohnbaufreiräume mit größtmöglicher Zugänglichkeit und öffentlicher Nutzbarkeit gefordert. Die offenen Strukturen der Freiflächen ergaben sich im Zeilenbau als Konsequenz der Baukörperanordnung und der parallel oder im rechten Winkel zu den Baukörpern ausgerichteten, asphaltierten Erschließungswege. Viele der in den 1960er-Jahren tätigen Architekten antworteten auf das, was bereits die Hochmoderne gefordert hatte: klare und zurückhaltende architektonische Formensprache in einem leeren und offenen Raum ohne Grenzen.
Doch die gewünschte räumliche Grenzenlosigkeit setzte sich auch bei inhaltlichen Grenzen fort und erwies sich im sozialen kommunalen Wohnbau als problematisch. Die theoretischen Ansätze mündeten in ihrer Umsetzung in fehlenden Freiraumstrukturen, diffusen Randbereichen sowie in durch Verkehrsschmutz und -lärm belasteten Grünflächen. Die Funktion und Nutzbarkeit der Freiräume fanden nur wenig Beachtung. Nutzungsleere und unbelebte grüne Flächen, die häufig als reine Durchgangsräume dienten, waren die Folge. Die freiräumliche Gestaltung wurde von den typischen, überdimensionierten Rasenflächen geprägt, die möglichst eben angelegt und laut Hausordnung nicht zu betreten waren. Freiraumelemente wurden als Einzelteile ohne raumbildende Intention platziert. Die Bepflanzung sollte in ihrer Unregelmäßigkeit den strengen Charakter der Anlagen konterkarieren, doch in den großbaulichen Strukturen wirkten die noch kleinen Naturelemente unmaßstäblich und verloren.
Heute sind die großzügig dimensionierten Freiräume der ehemaligen Stadterweiterungsprojekte zu parkähnlichen Strukturen mit alten Baumbeständen herangewachsen. Die nicht unterbauten Freiraumanlagen mit hochwertigen Großgehölzen bieten Bedingungen, die im sozialen oder geförderten Wohnbau derzeit nicht leistbar scheinen. Neben all den offensichtlichen Mängeln, die heute auf Grund der beträchtlichen Zahl der Wohnanlagen dieser Zeit ins Gewicht fallen, liegt ihre Qualität in diesen Freiräumen und in dem offenen städtebaulichen Charakter. Die paradigmatisch begründete räumliche Grenzenlosigkeit bietet heute die Möglichkeit, die Anlagen mit Freiräumen der Umgebung zu verknüpfen: Zeitgemäße Interventionen nehmen den Wohnbaufreiraum als integrierten Teil des städtischen Freiraumsystems wahr und schaffen vernetzte Stadtlandschaften im Quartier. Dem Seriellen, Additiven der Gebäudetypologien steht jedoch der Wunsch nach charaktervollen, individuellen Landschaften gegenüber, nach Differenzierung der Räume in Bezug auf Größe und Struktur, nach erweiterten Nutzungsangeboten, nach einer starken landschaftsarchitektonischen Formensprache, nach denkmalpflegerischen Akzenten und nach dem Definieren unterschiedlicher Raumöffentlichkeiten.
Wie die vorhandenen freiräumlichen Entwicklungspotenzialezugunsten der Stadt genützt werden, dürfte weniger eine denkmalpflegerische als vielmehr eine grundsätzlich städtebauliche Entscheidung sein: Freiraum nachverdichten oder Freiraumstrukturen ausbauen. Damalige Grundgedanken des sozialen Städtebaus und des sozialen Grüns verfolgten die Absicht, die Lebensqualität aller Stadtbewohner zu verbessern. Die stadtplanerische Vision der Moderne – die ideologische Basis der Nachkriegsmoderne – sieht eine große Bedeutung in der Landschaft als Ausgangspunkt der Planungsidee und definiert Grünflächen als Teil des architektonischen Gesamtkonzeptes.
Das Beibehalten räumlicher Proportionen, die Erhaltung gestalterischer Details mit typischen Materialien und Möblierungen, die inhaltliche Erweiterung nach innen und die freiräumliche Verwebung nach außen lässt die Entstehung vielversprechender Stadtlandschaften erahnen. Stadtlandschaften, von denen ganze Wohnviertel profitieren könnten und die als Erinnerungshilfen für den kommunalen Wiener Wohnbau der Nachkriegsmoderne einen sicheren Platz im städtebaulichen Gedächtnis unserer Stadt einnehmen würden.
In wachsenden Städten, wo steigende Bevölkerungszahlen Wohnraumschaffungerfordern, ist die bauliche Nachverdichtung des gewachsenen Stadtraumes eine Notwendigkeit. Und wo Neues entsteht, muss Altes weichen – davon sind auch gestaltete Grünflächen aus vergangenen Epochen betroffen. In vielen europäischen Metropolen steht schon seit geraumer Zeit die aufgelockerte Bebauung der Nachkriegsmoderne mit ihren großen Freiflächen im Fokus des Verdichtungsinteresses. Deutschland hat bereits etliche dieser Ensembles geopfert. In Wien wurde unlängst wieder über die, durch Produktionsspitzen der Wohnbautätigkeit der Stadt, zahlreichen kommunalen Zeilenbauten der 1960er- und 1970er-Jahre nachgedacht. Der Fachdiskurs wird im Allgemeinen bemüht wertschätzend und qualitätsaufzeigend geführt, dennoch schwingt eine grundsätzliche ästhetische Abneigung und fachliche Abwertung der Anlagen mit. Leichtfertig als unmodern, baulich minderwertig und wenig funktional abgetan, scheinen manche auch an diesen Stellen lieber vergessen zu wollen. Doch die Diskussion um die Gemeindebauten der Nachkriegsmoderne wird nicht von denkmalpflegerischen Aspekten des Erhalts oder der Erneuerung getragen. Im Kern geht es um den Stellenwert von Frei- und Grünraum in der Stadt.
Die in Montagebauweise errichteten Zeilenbauten wurden damals mit zunehmender Höhe immer weiter auseinandergerückt, um ausreichend Lichteinfall gewährleisten zu können. Bei einer, paradiesisch anmutenden, Bebauung von 30 bis 50 Prozent der Grundfläche entstanden oft riesige Distanzflächen. Für eine städtebauliche Verdichtungauf Kosten dieser Freiflächen wird mit der wachsenden Notwendigkeit zur Lukrierung von verwertbaren Flächen zur Wohnraumschaffung und mit der Unwirtschaftlichkeit der Anlagen argumentiert. Dabei werden die Grünanlagen durchaus als Qualitätsfaktor wahrgenommen, eine bauliche Verwertung scheint dennoch eine ernst gemeinte Option,die bei genauerer Betrachtung jedoch keine qualitätsvolle sein kann.
Die Grünflächen der Zeilenbauten sollten einst unter dem Paradigma des sozialen Städtebaus und des sozialen Grüns verbesserte Lebensqualitäten für alle Stadtbewohner mit sich bringen. Es wurden Wohnbaufreiräume mit größtmöglicher Zugänglichkeit und öffentlicher Nutzbarkeit gefordert. Die offenen Strukturen der Freiflächen ergaben sich im Zeilenbau als Konsequenz der Baukörperanordnung und der parallel oder im rechten Winkel zu den Baukörpern ausgerichteten, asphaltierten Erschließungswege. Viele der in den 1960er-Jahren tätigen Architekten antworteten auf das, was bereits die Hochmoderne gefordert hatte: klare und zurückhaltende architektonische Formensprache in einem leeren und offenen Raum ohne Grenzen.
Doch die gewünschte räumliche Grenzenlosigkeit setzte sich auch bei inhaltlichen Grenzen fort und erwies sich im sozialen kommunalen Wohnbau als problematisch. Die theoretischen Ansätze mündeten in ihrer Umsetzung in fehlenden Freiraumstrukturen, diffusen Randbereichen sowie in durch Verkehrsschmutz und -lärm belasteten Grünflächen. Die Funktion und Nutzbarkeit der Freiräume fanden nur wenig Beachtung. Nutzungsleere und unbelebte grüne Flächen, die häufig als reine Durchgangsräume dienten, waren die Folge. Die freiräumliche Gestaltung wurde von den typischen, überdimensionierten Rasenflächen geprägt, die möglichst eben angelegt und laut Hausordnung nicht zu betreten waren. Freiraumelemente wurden als Einzelteile ohne raumbildende Intention platziert. Die Bepflanzung sollte in ihrer Unregelmäßigkeit den strengen Charakter der Anlagen konterkarieren, doch in den großbaulichen Strukturen wirkten die noch kleinen Naturelemente unmaßstäblich und verloren.
Heute sind die großzügig dimensionierten Freiräume der ehemaligen Stadterweiterungsprojekte zu parkähnlichen Strukturen mit alten Baumbeständen herangewachsen. Die nicht unterbauten Freiraumanlagen mit hochwertigen Großgehölzen bieten Bedingungen, die im sozialen oder geförderten Wohnbau derzeit nicht leistbar scheinen. Neben all den offensichtlichen Mängeln, die heute auf Grund der beträchtlichen Zahl der Wohnanlagen dieser Zeit ins Gewicht fallen, liegt ihre Qualität in diesen Freiräumen und in dem offenen städtebaulichen Charakter. Die paradigmatisch begründete räumliche Grenzenlosigkeit bietet heute die Möglichkeit, die Anlagen mit Freiräumen der Umgebung zu verknüpfen: Zeitgemäße Interventionen nehmen den Wohnbaufreiraum als integrierten Teil des städtischen Freiraumsystems wahr und schaffen vernetzte Stadtlandschaften im Quartier. Dem Seriellen, Additiven der Gebäudetypologien steht jedoch der Wunsch nach charaktervollen, individuellen Landschaften gegenüber, nach Differenzierung der Räume in Bezug auf Größe und Struktur, nach erweiterten Nutzungsangeboten, nach einer starken landschaftsarchitektonischen Formensprache, nach denkmalpflegerischen Akzenten und nach dem Definieren unterschiedlicher Raumöffentlichkeiten.
Wie die vorhandenen freiräumlichen Entwicklungspotenzialezugunsten der Stadt genützt werden, dürfte weniger eine denkmalpflegerische als vielmehr eine grundsätzlich städtebauliche Entscheidung sein: Freiraum nachverdichten oder Freiraumstrukturen ausbauen. Damalige Grundgedanken des sozialen Städtebaus und des sozialen Grüns verfolgten die Absicht, die Lebensqualität aller Stadtbewohner zu verbessern. Die stadtplanerische Vision der Moderne – die ideologische Basis der Nachkriegsmoderne – sieht eine große Bedeutung in der Landschaft als Ausgangspunkt der Planungsidee und definiert Grünflächen als Teil des architektonischen Gesamtkonzeptes.
Das Beibehalten räumlicher Proportionen, die Erhaltung gestalterischer Details mit typischen Materialien und Möblierungen, die inhaltliche Erweiterung nach innen und die freiräumliche Verwebung nach außen lässt die Entstehung vielversprechender Stadtlandschaften erahnen. Stadtlandschaften, von denen ganze Wohnviertel profitieren könnten und die als Erinnerungshilfen für den kommunalen Wiener Wohnbau der Nachkriegsmoderne einen sicheren Platz im städtebaulichen Gedächtnis unserer Stadt einnehmen würden.
Für den Beitrag verantwortlich: Spectrum
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