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Eins und eins macht . . .?
Ein Ministerentscheid degradiert die Österreichischen Bundesgärten zur Unterabteilung einer Berufsschule. 400 Jahre Gartengeschichte müssen sich nun ohne fachlich kompetente Leitung gegen wachsenden wirtschaftlichen Druck behaupten. Geschichte einer Demontage.
9. Juli 2016 - Stephanie Drlik
Zeitgenössische Landschaftsarchitektur hat es in Österreich wahrlich nicht leicht. Neben allen Schwierigkeiten hat lange Zeit ein mangelndes baukulturelles Verständnis die Situation für Landschaftsarchitekturschaffende erschwert. Doch es scheint, als hätte das Kulturland Österreich dieses baukulturelle Defizit erkannt, denn der Disziplin wird langsam, aber stetig eine gesteigerte Wertschätzung zuteil und eine zunehmende Inklusion im allgemeinen Baugeschehen. Und gerade da sich die zeitgenössische Landschaftsarchitekturproduktion endlich auch in Österreich als Kulturphänomen etabliert, erfährt jener Bereich der Landschaftsarchitektur eine politisch initiierte Abwertung, deren Materie bislang völlig unumstritten als wichtige Kulturgüter anerkannt waren, nämlich die historischen Gartendenkmäler unseres Landes.
Die Gartendenkmalpflege widmet sich der fachgerechten Pflege, der zeitgemäßen Entwicklung sowie dem Schutz historischer Außenanlagen. Die Aufgabenstellungen sind besonders dann komplex, wenn es sich um Gärten und Parks mit speziellen Anforderungen oder mit Schutzstatus handelt, etwa die als Unesco-Weltkulturerbe ausgewiesenen Anlagen. Um die höchst diffizilen Aufgabenstellungen qualitätsvoll abwickeln zu können, bedarf es neben einer langjährigen fachlichen Vertiefung und Auseinandersetzung mit einzelnen Parks einer umfassenden akademischen Fachausbildung. Dessen war sich das Österreichische Bundesdenkmalamt scheinbar nicht bewusst, als vor einigen Jahren die fachkundig geleitete Abteilung für Gartendenkmalpflege in eine Sammelabteilung für Spezialmaterien ohne entsprechende Leitung eingegliedert wurde – eine aus Sicht der Gartendenkmalpflege und des Ensembleschutzes völlig unverständliche Maßnahme.
Nun zeichnen sich bereits die negativen Auswirkungen dieser Fehlentscheidung ab, doch abermals erfährt Österreichs gartenkulturelles Erbe einen herben Rückschlag, diesmal durch einen direkten Ministerentscheid im Ressort für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Die Österreichischen Bundesgärten, eine traditionsreiche Institution, die bereits vor mehr als 250 Jahren als kaiserliche Hofgärten geführt wurde, existieren in ihrer bisherigen Form als eigenständige Abteilung mit fachkundig geschulter Direktion nicht mehr. Verantwortlich für Verwaltung und Schutz von sieben der bedeutendsten Gartendenkmäler Europas, wurden sie an die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn angegliedert. Die HBLA Schönbrunn ist eine Berufsschule ohne nennenswerte gartendenkmalpflegerische Kompetenz. Umgelegt auf die Architekturszene, käme diese Umstrukturierung einer Eingliederung des Bundesdenkmalamtes in eine HTL für Hochbau gleich.
Die Fachwelt ist vor den Kopf gestoßen, denn die Kundmachung des überhastet getroffenen politischen Entschlusses drückt nicht nur eine abschätzige Haltung und ein hohes Maß an Unverständnis aus, sie ließ auch keinerlei Verhandlungsspielraum. Die Vorgehensweise zeigt wenig politisches Feingefühl, wenn nicht sogar einen Verfahrensfehler. Denn durch die Tragweite der Entscheidung in Bezug auf das kulturelle Erbe in Bundesbesitz und aufgrund der geteilten inhaltlichen Zuständigkeiten (Landschaft, Wirtschaft, Kultur) hätte der Entschluss die entsprechenden legislativen Instanzen durchlaufen müssen. Zudem bleibt anzumerken, dass sich das Urteil eines einzelnen fachunkundigen Politikers generell nicht über die Expertise einer ganzen Profession hinwegsetzen sollte. Die Fehlentscheidung wäre durch eine öffentlich geführte Fachdebatte und durch daraus resultierende Alternativvorschläge vermeidbar gewesen.
Was bei der Maßnahme jedoch am stärksten wiegt, sind 400 Jahre österreichische Gartengeschichte, die sich nun ohne weisungsbefugte, fachlich kompetente, akademische Leitung gegen den wachsenden wirtschaftlichen Druck, unter dem die Parks stehen, behaupten müssen: der Schlosspark Ambras, der Hofgarten Innsbruck, der Schlosspark Schönbrunn, der Belvederegarten und die öffentlichen Wiener Parks Volksgarten, Burggarten und Augarten. Denn neben der gärtnerischen Pflege wurde in den letzten Jahren vor allem die Abstimmung von Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Schutz des historischen Erbes zur Hauptaufgabe der Bundesgärten. Eine heikle Angelegenheit, für die es eine Führungspersönlichkeit braucht, die nicht nur ein umfassendes fachliches Verständnis mitbringt, sondern auch in der Lage ist, sich im Sinne der Interessen der Gartendenkmalpflege gegen mächtige Player zu behaupten.
Man denke nur an den Schlosspark Schönbrunn, der mit Konzerten, Märkten und Veranstaltungen zu einer der Cashcows der Republik geworden ist. Die Tatsache, dass sich die Bundesgärten trotzdem in derart gutem denkmalpflegerischem Zustand befinden, ist in großem Maße einer solchen Führungspersönlichkeit geschuldet. Brigitte Mang stand in ihrer Funktion als Direktorin den Bundesgärten stets fachkompetent und schützend vor. Dass sie sich dabei vermutlich nicht immer beliebt gemacht hat, liegt auf der Hand.
Vorgänge der letzten Monate veranschaulichen den Trend, Wirtschaftsbelange dem gartendenkmalpflegerischen Schutz vorzuziehen. Erst unlängst wurden Expansionswünsche des Tiergartens Schönbrunn bekannt, der auf Kosten des öffentlichen Parks im Bereich des Botanischen Gartens sein Territorium erweitern möchte. Auch ist die Absicht der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs-GmbH bekannt, im Vorbereich des Schlosses Grünflächen in Bus- und Pkw-Parkplätze zu verwandeln. Und gerade wo die Profitmaximierung dem Schutz der Kulturgüter entgegensteht, ist eine unabhängige, gartendenkmalpflegerische Leitung wichtig.
Die Tatsache, dass nun aufgrund der fehlenden Besetzung der Leitungspositionen weder die entsprechende Kontrolle durch das Bundesdenkmalamt noch der Schutz durch die Bundesgärten gegeben ist, macht es schwer, den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes und der Unesco gerecht zu werden. Zudem wirft die Vorgehensweise kein gutes Bild auf den zuständigen Minister. Das vorgeschobene Argument der notwendig gewordenen Einsparungen ergibt jedenfalls keinen Sinn. Der überwiegende Teil der rund 250 Angestellten ist im gärtnerischen Bereich tätig, als Kostenfaktor bleiben sie bestehen. So lässt sich vielmehr wirtschaftlich gegen die ministerielle Entscheidung argumentieren, kann es doch durch die fehlende Führungskompetenz zu mangelhaften und unwirtschaftlichen Pflege- und Organisationsabläufen und somit zu hohen Folgekosten kommen. Auch der Zusammenhang zwischen einem guten denkmalpflegerischen Erhaltungszustand, einer international repräsentativ auftretenden Leitung und dem Funktionieren der Anlagen als Touristenattraktion ist offensichtlich. Wer eins und eins zusammenzählt, kann seine Schlüsse ziehen.
Die Gartendenkmalpflege widmet sich der fachgerechten Pflege, der zeitgemäßen Entwicklung sowie dem Schutz historischer Außenanlagen. Die Aufgabenstellungen sind besonders dann komplex, wenn es sich um Gärten und Parks mit speziellen Anforderungen oder mit Schutzstatus handelt, etwa die als Unesco-Weltkulturerbe ausgewiesenen Anlagen. Um die höchst diffizilen Aufgabenstellungen qualitätsvoll abwickeln zu können, bedarf es neben einer langjährigen fachlichen Vertiefung und Auseinandersetzung mit einzelnen Parks einer umfassenden akademischen Fachausbildung. Dessen war sich das Österreichische Bundesdenkmalamt scheinbar nicht bewusst, als vor einigen Jahren die fachkundig geleitete Abteilung für Gartendenkmalpflege in eine Sammelabteilung für Spezialmaterien ohne entsprechende Leitung eingegliedert wurde – eine aus Sicht der Gartendenkmalpflege und des Ensembleschutzes völlig unverständliche Maßnahme.
Nun zeichnen sich bereits die negativen Auswirkungen dieser Fehlentscheidung ab, doch abermals erfährt Österreichs gartenkulturelles Erbe einen herben Rückschlag, diesmal durch einen direkten Ministerentscheid im Ressort für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Die Österreichischen Bundesgärten, eine traditionsreiche Institution, die bereits vor mehr als 250 Jahren als kaiserliche Hofgärten geführt wurde, existieren in ihrer bisherigen Form als eigenständige Abteilung mit fachkundig geschulter Direktion nicht mehr. Verantwortlich für Verwaltung und Schutz von sieben der bedeutendsten Gartendenkmäler Europas, wurden sie an die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn angegliedert. Die HBLA Schönbrunn ist eine Berufsschule ohne nennenswerte gartendenkmalpflegerische Kompetenz. Umgelegt auf die Architekturszene, käme diese Umstrukturierung einer Eingliederung des Bundesdenkmalamtes in eine HTL für Hochbau gleich.
Die Fachwelt ist vor den Kopf gestoßen, denn die Kundmachung des überhastet getroffenen politischen Entschlusses drückt nicht nur eine abschätzige Haltung und ein hohes Maß an Unverständnis aus, sie ließ auch keinerlei Verhandlungsspielraum. Die Vorgehensweise zeigt wenig politisches Feingefühl, wenn nicht sogar einen Verfahrensfehler. Denn durch die Tragweite der Entscheidung in Bezug auf das kulturelle Erbe in Bundesbesitz und aufgrund der geteilten inhaltlichen Zuständigkeiten (Landschaft, Wirtschaft, Kultur) hätte der Entschluss die entsprechenden legislativen Instanzen durchlaufen müssen. Zudem bleibt anzumerken, dass sich das Urteil eines einzelnen fachunkundigen Politikers generell nicht über die Expertise einer ganzen Profession hinwegsetzen sollte. Die Fehlentscheidung wäre durch eine öffentlich geführte Fachdebatte und durch daraus resultierende Alternativvorschläge vermeidbar gewesen.
Was bei der Maßnahme jedoch am stärksten wiegt, sind 400 Jahre österreichische Gartengeschichte, die sich nun ohne weisungsbefugte, fachlich kompetente, akademische Leitung gegen den wachsenden wirtschaftlichen Druck, unter dem die Parks stehen, behaupten müssen: der Schlosspark Ambras, der Hofgarten Innsbruck, der Schlosspark Schönbrunn, der Belvederegarten und die öffentlichen Wiener Parks Volksgarten, Burggarten und Augarten. Denn neben der gärtnerischen Pflege wurde in den letzten Jahren vor allem die Abstimmung von Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Schutz des historischen Erbes zur Hauptaufgabe der Bundesgärten. Eine heikle Angelegenheit, für die es eine Führungspersönlichkeit braucht, die nicht nur ein umfassendes fachliches Verständnis mitbringt, sondern auch in der Lage ist, sich im Sinne der Interessen der Gartendenkmalpflege gegen mächtige Player zu behaupten.
Man denke nur an den Schlosspark Schönbrunn, der mit Konzerten, Märkten und Veranstaltungen zu einer der Cashcows der Republik geworden ist. Die Tatsache, dass sich die Bundesgärten trotzdem in derart gutem denkmalpflegerischem Zustand befinden, ist in großem Maße einer solchen Führungspersönlichkeit geschuldet. Brigitte Mang stand in ihrer Funktion als Direktorin den Bundesgärten stets fachkompetent und schützend vor. Dass sie sich dabei vermutlich nicht immer beliebt gemacht hat, liegt auf der Hand.
Vorgänge der letzten Monate veranschaulichen den Trend, Wirtschaftsbelange dem gartendenkmalpflegerischen Schutz vorzuziehen. Erst unlängst wurden Expansionswünsche des Tiergartens Schönbrunn bekannt, der auf Kosten des öffentlichen Parks im Bereich des Botanischen Gartens sein Territorium erweitern möchte. Auch ist die Absicht der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs-GmbH bekannt, im Vorbereich des Schlosses Grünflächen in Bus- und Pkw-Parkplätze zu verwandeln. Und gerade wo die Profitmaximierung dem Schutz der Kulturgüter entgegensteht, ist eine unabhängige, gartendenkmalpflegerische Leitung wichtig.
Die Tatsache, dass nun aufgrund der fehlenden Besetzung der Leitungspositionen weder die entsprechende Kontrolle durch das Bundesdenkmalamt noch der Schutz durch die Bundesgärten gegeben ist, macht es schwer, den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes und der Unesco gerecht zu werden. Zudem wirft die Vorgehensweise kein gutes Bild auf den zuständigen Minister. Das vorgeschobene Argument der notwendig gewordenen Einsparungen ergibt jedenfalls keinen Sinn. Der überwiegende Teil der rund 250 Angestellten ist im gärtnerischen Bereich tätig, als Kostenfaktor bleiben sie bestehen. So lässt sich vielmehr wirtschaftlich gegen die ministerielle Entscheidung argumentieren, kann es doch durch die fehlende Führungskompetenz zu mangelhaften und unwirtschaftlichen Pflege- und Organisationsabläufen und somit zu hohen Folgekosten kommen. Auch der Zusammenhang zwischen einem guten denkmalpflegerischen Erhaltungszustand, einer international repräsentativ auftretenden Leitung und dem Funktionieren der Anlagen als Touristenattraktion ist offensichtlich. Wer eins und eins zusammenzählt, kann seine Schlüsse ziehen.
Für den Beitrag verantwortlich: Spectrum
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