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Reininghaus ist nicht Smart City
Graz wendet zwei unterschiedliche Modelle an
9. September 2017 - Martin Putschögl
Städtebauliche Verträge mit Investoren werden auch in Graz mittlerweile regelmäßig abgeschlossen. Grundlage dafür ist dort ein seit 2010 existierender Passus im steirischen Raumordnungsgesetz. Seit mehreren Jahren wende man diese Möglichkeit nun an, sagt Stadtbaudirektor Bertram Werle zum Standard .
Rund zehn Verträge seien bisher abgeschlossen worden, konkret bei den großen Entwicklungen Reininghaus und Smart City. Bei diesen Projekten würden nämlich die Rahmenbedingungen passen, sagt Werle: flächenmäßig sehr große ehemalige Gewerbegebiete, relativ zentral gelegen und punkto öffentlichen Verkehrs schon versorgt bzw. gut ausbaubar. Außerdem wolle man möglichst wenige Ansprechpartner haben, was bei beiden Projekten – zumindest zu Beginn der Entwicklungen – zugetroffen habe.
Die Stadt Graz wende im Zuge von städtebaulichen Verträgen grundsätzlich zwei Modelle an, erklärt Werle. Beim Smart-City-Projekt habe man mit den Entwicklern direkt vereinbart, welche Infrastruktur sie erbringen und nach Fertigstellung an die Stadt übertragen müssen. Da sei es auch vorgekommen, dass ein Teil des Baulands wieder in Grünland rückgewidmet und in einen Park umgestaltet wurde. „So etwas kann der Projektwerber gut einpreisen, er weiß also genau, was auf ihn zukommt.“
Bei Reininghaus habe man ein anderes Modell angewendet, denn dieses Areal sei einerseits deutlich größer als die Smart City, andererseits gebe es dort mehrere Eigentümer, die zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten bauen. „Das ergäbe einen Fleckerlteppich, das funktioniert nicht.“ Deshalb wurden dort Infrastrukturkostenbeiträge verlangt.
„Wir setzen uns also mit den Investoren und Entwicklern an einen Tisch und handeln aus, wie wir die Voraussetzungen für die Umwidmung erfüllen können.“ Dabei gebe es einen „roten Faden“ an Themen, die abgehandelt werden: Mobilität, soziale Infrastruktur, Grünräume, öffentlicher Raum, samt Kunst im öffentlichen Raum.
Beim Thema öffentlicher Verkehr sei der Stadt etwa sehr wichtig, dass die künftigen Wohnungsbesitzer einen etwa gleich langen Weg zur Straßenbahn wie zum Tiefgaragenplatz bewältigen müssen. „Außerdem sollten sie beim Eingang ihres Wohnhauses überdachte Fahrradabstellplätze vorfinden. Das alles kostet Geld.“
„Nur Bruchteil der Kosten“
Ohnehin könnten die Beiträge der Entwickler nur einen Bruchteil dessen abdecken, was die Stadt in die Hand nehmen müsse, sagt Werle. Er spricht von rund 15 Prozent der Infrastrukturkosten, die beim Projekt Reininghaus von privater Seite erbracht wurden.
Ganz alleine wolle und könne die Stadt das aber jedenfalls nicht leisten. Von einer „Wunschliste der Stadt“ zu sprechen, dagegen verwahrt sich der Stadtbaudirektor allerdings entschieden. „Das sind gutachterlich ermittelte Auflagen, die raumordnungsrechtlich notwendig sind, damit die Widmung überhaupt funktionieren kann.“ Dank einer begleitenden Studie wisse man mittlerweile relativ genau darüber Bescheid, welche Aufwertung ein Areal durch eine Umwidmung per Gemeinderatsbeschluss erfahre, so Werle. „Dieser Aufwertungsgewinn soll dann maßvoll teilweise investiert werden.“
Veröffentlicht werden die Verträge auch in Graz nicht. „Nein, denn das sind zivilrecht- liche Verträge zwischen Bauträger und Stadt, für Themen, die sich hoheitsrechtlich nicht regeln lassen.“
Rund zehn Verträge seien bisher abgeschlossen worden, konkret bei den großen Entwicklungen Reininghaus und Smart City. Bei diesen Projekten würden nämlich die Rahmenbedingungen passen, sagt Werle: flächenmäßig sehr große ehemalige Gewerbegebiete, relativ zentral gelegen und punkto öffentlichen Verkehrs schon versorgt bzw. gut ausbaubar. Außerdem wolle man möglichst wenige Ansprechpartner haben, was bei beiden Projekten – zumindest zu Beginn der Entwicklungen – zugetroffen habe.
Die Stadt Graz wende im Zuge von städtebaulichen Verträgen grundsätzlich zwei Modelle an, erklärt Werle. Beim Smart-City-Projekt habe man mit den Entwicklern direkt vereinbart, welche Infrastruktur sie erbringen und nach Fertigstellung an die Stadt übertragen müssen. Da sei es auch vorgekommen, dass ein Teil des Baulands wieder in Grünland rückgewidmet und in einen Park umgestaltet wurde. „So etwas kann der Projektwerber gut einpreisen, er weiß also genau, was auf ihn zukommt.“
Bei Reininghaus habe man ein anderes Modell angewendet, denn dieses Areal sei einerseits deutlich größer als die Smart City, andererseits gebe es dort mehrere Eigentümer, die zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten bauen. „Das ergäbe einen Fleckerlteppich, das funktioniert nicht.“ Deshalb wurden dort Infrastrukturkostenbeiträge verlangt.
„Wir setzen uns also mit den Investoren und Entwicklern an einen Tisch und handeln aus, wie wir die Voraussetzungen für die Umwidmung erfüllen können.“ Dabei gebe es einen „roten Faden“ an Themen, die abgehandelt werden: Mobilität, soziale Infrastruktur, Grünräume, öffentlicher Raum, samt Kunst im öffentlichen Raum.
Beim Thema öffentlicher Verkehr sei der Stadt etwa sehr wichtig, dass die künftigen Wohnungsbesitzer einen etwa gleich langen Weg zur Straßenbahn wie zum Tiefgaragenplatz bewältigen müssen. „Außerdem sollten sie beim Eingang ihres Wohnhauses überdachte Fahrradabstellplätze vorfinden. Das alles kostet Geld.“
„Nur Bruchteil der Kosten“
Ohnehin könnten die Beiträge der Entwickler nur einen Bruchteil dessen abdecken, was die Stadt in die Hand nehmen müsse, sagt Werle. Er spricht von rund 15 Prozent der Infrastrukturkosten, die beim Projekt Reininghaus von privater Seite erbracht wurden.
Ganz alleine wolle und könne die Stadt das aber jedenfalls nicht leisten. Von einer „Wunschliste der Stadt“ zu sprechen, dagegen verwahrt sich der Stadtbaudirektor allerdings entschieden. „Das sind gutachterlich ermittelte Auflagen, die raumordnungsrechtlich notwendig sind, damit die Widmung überhaupt funktionieren kann.“ Dank einer begleitenden Studie wisse man mittlerweile relativ genau darüber Bescheid, welche Aufwertung ein Areal durch eine Umwidmung per Gemeinderatsbeschluss erfahre, so Werle. „Dieser Aufwertungsgewinn soll dann maßvoll teilweise investiert werden.“
Veröffentlicht werden die Verträge auch in Graz nicht. „Nein, denn das sind zivilrecht- liche Verträge zwischen Bauträger und Stadt, für Themen, die sich hoheitsrechtlich nicht regeln lassen.“
Für den Beitrag verantwortlich: Der Standard
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