Artikel

Vertrag über Raumordnung in Krems
Der Standard

5600 Quadratmeter Lagerhausareal sollen zu neuem Wohn- und Geschäftsgebiet werden.

19. August 1998 - Anita Fritsche
Durch die Stillegung des Kremser Raiffeisen-Lagerhauses, dessen Gebäude, inclusive dem aus den 60er Jahren stammenden 50 Meter hohen Silo, abgebrochen werden müssen, wird mitten im Kremser Stadtgebiet zwischen Bundesstraße B3 und dem Bahnhofsgelände ein rund 5600 Quadratmeter großes Areal für neue Nutzung frei.

Geplant dafür ist eine gemischte Verbauung durch Wohnungen und Geschäfte. Die Umwidmung für diesen Nutzungsmix von Betriebs- in Bauland-Kerngebiet wird noch im September den Gemeinderat passieren.

Die optimale Lösung für die neue Verbauung soll über einen städtebaulichen Planungswettbewerb gefunden werden. Die Entscheidungsfindung wird nicht zuletzt von der Empfehlung des in Krems immer wieder in Frage gestellten, letztlich aber doch von der städtischen Baudirektion mit großem Durchsetzungsvermögen ausgestatteten Gestaltungsbeirates abhängig sein. Die Nutzungsmischung ergibt sich aus der städtebaulichen Wettbewerbsempfehlung entsprechend der Marktsituation. Die Stadt hat sich ihrerseits verpflichtet, das Ergebnis des Wettbewerbes in einem Bebauungsplan rechtlich zu garantieren.

Um die derzeitige Brachfläche möglichst schnell einer neuen Nutzung zuzuführen, hat die Stadt den derzeitigen Grundeigentümer, die Raiffeisen-Lagerhaus-Genossenschaft oder deren Rechtsnachfolger, über eine Vertragsraumordnung zur Durchführung des Wettbewerbsergebnisses verpflichtet. Die seit kurzem von der Stadt eingeführte Vertragsraumordnung soll generell neue Grundeigentümer verpflichten, ihr Grundstück widmungsgemäß innerhalb bestimmter Fristen unter Einhaltung der auferlegten Begleitmaßnahmen entsprechend zu nutzen.

Im gegenständlichen Fall beinhaltet dies die Verpflichtung zum Abbruch des bestehenden Lagerhaussilos, der, so Stadtbaudirektor Wolfgang Krejs, „einen Schandfleck im Stadtbild der Wachaumetropole darstellt“.

Im Zuge dieser städtebaulichen Neuordnung soll auch das auf der angrenzenden Fläche der Bundesbahnen bestehende Bahnhofs-Parkdeck erweitert und dann an die Bundesstraße B3 direkt angeschlossen werden.

teilen auf

Für den Beitrag verantwortlich: Der Standard

Ansprechpartner:in für diese Seite: nextroomoffice[at]nextroom.at

Tools: