Bauwerk
Hochhaus Simmering
Blaich + Delugan Architekten - Wien (A) - 2002
25. November 2005 - newroom
Im Rahmen der Verlängerung der U-Bahn-Linie U3 erhielt die Simmeringer Hauptstraße – als wichtigste Einkaufs- und Verkehrsstraße des 11. Bezirks – im Bereich des Verkehrsknotens mit der S-Bahn einen markanten städtebaulichen Schwerpunkt. Auf einem etwa 3.000m² großen Areal wurden bis zum Jahr 2002 insgesamt 127 Wohnungen, Büros und Geschäfte mit einer Gesamtnutzfläche von rund 10.300m² errichtet.
Die Stadt Wien / MA 21b hatte im Jahr 1997 ein Gutachterverfahren mit vier geladenen Teilnehmern durchgeführt. In der Beurteilungssitzung für dieses Verfahren wurde unter dem Vorsitz von Günther Domenig und Rüdiger Lainer beschlossen, den Entwurf von Blaich + Delugan Architekten als Grundlage für die Flächenwidmung und die Bebauung heranzuziehen.
Das Hochhaus mit 24 Geschossen und einer Höhe von ca. 68 m enthält vorwiegend Wohnungen; in den unteren 5 Geschossen sind straßenseitig Büros vorgesehen, im Erdgeschoss Geschäftslokale. Das kleinere Gebäude nimmt lediglich Wohnungen auf und stellt mit einer Höhe von 26 m gewissermaßen ein Pendant zum Hochhaus dar. Durch diesen Bauteil entsteht eine Höhenstaffelung, die das Hochhaus in die vorwiegend 5-geschossige Bebauung der Umgebung einbindet.
Die Lage des Hochhauses bezüglich der Simmeringer Hauptstraße ist durch die Sichtachse von der Kaiserebersdorfer Straße her bedingt; sie berücksichtigt aber auch die bestehenden 3-geschossigen Wohnhausanlagen (keine Beschattung; Erhalt des Wohnhofes) und weist mit dem auskragenden Bauteil auf den Hauptknotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs Simmerings (Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Busse) hin. Die städtebauliche Einbindung des Hochhauses gelingt durch die Gliederung des Baukörpers, die sich aus der baulichen Umgebung ableiten läßt. In Höhe der typischen Bebauung in der Simmeringer Hauptstraße wird das Gebäude durch ein Zäsurgeschoss in einen Sockel- und einen Hochhausbereich geteilt.
Die Grundrisskonfiguration ist das Resultat einer Überlagerung einer orthogonalen Struktur und des durch den U-Bahn-Bau bedingten schrägen Verlaufs der Baufluchtlinie zur Simmeringer Hauptstraße. Das Gesamtvolumen des Gebäudes ist in Grund- und Aufriß stark gegliedert und wird dadurch in das bauplastisch eher heterogene Erscheinungsbild der Simmeringer Hauptstraße eingebunden. Dadurch wird der ansonsten mit einem Hochhaus in Verbindung gebrachte solitäre Charakter bewusst vermieden.
Die innere Konfiguration der Geschosse ist vorwiegend durch die Himmelsrichtungen und durch den Verlauf der Sonne bestimmt. Im wesentlichen haben die Süd-West gelegenen Wohnungen großzügige Fensteröffnungen mit vorgelagerten Loggien. Die Loggien verhindern im Sommer durch Eigenverschattung eine Überhitzung der Räume, im Winter erreicht man den gegenteiligen Effekt: eine gewünschte Erwärmung durch flach einfallende Sonnenstrahlen. Entsprechend dieser Überlegungen bezüglich des Energiehaushaltes (passive Sonnenenergienutzung) sind die Fassaden nach Nord-Ost eher geschlossen gestaltet, nicht zuletzt, um auch die dort sehr starke Lärmentwicklung in den Griff zu bekommen. Diese Parameter spiegeln sich in der äußeren Gestaltung wieder.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wohnfolgeeinrichtungen verfügt die Anlage über einen 75m² großen Kinderspielraum im 5. Geschoss (Zäsurgeschoss) des Hochhauses. Darüber hinaus wurde – als Ersatz für die im Erdgeschoß nicht vorhandenen Freiflächen – im 20. Geschoß für die Mieter eine rund 200m² große, nach Südwesten orientierte Gemeinschaftsterrasse mit zugeordnetem Gemeinschaftsraum ausgeführt.
Die Gebäudeteile verfügen über ein Kellergeschoß für haustechnische Nebenräume und Parteienkeller. Die laut Wiener Bauordnung erforderlichen Pflichtstellplätze sind in einer oberhalb der tiefliegenden U-Bahn-Trasse errichteten Garage der Wiener Linien vertraglich sichergestellt. (Text: Architekten)
Die Stadt Wien / MA 21b hatte im Jahr 1997 ein Gutachterverfahren mit vier geladenen Teilnehmern durchgeführt. In der Beurteilungssitzung für dieses Verfahren wurde unter dem Vorsitz von Günther Domenig und Rüdiger Lainer beschlossen, den Entwurf von Blaich + Delugan Architekten als Grundlage für die Flächenwidmung und die Bebauung heranzuziehen.
Das Hochhaus mit 24 Geschossen und einer Höhe von ca. 68 m enthält vorwiegend Wohnungen; in den unteren 5 Geschossen sind straßenseitig Büros vorgesehen, im Erdgeschoss Geschäftslokale. Das kleinere Gebäude nimmt lediglich Wohnungen auf und stellt mit einer Höhe von 26 m gewissermaßen ein Pendant zum Hochhaus dar. Durch diesen Bauteil entsteht eine Höhenstaffelung, die das Hochhaus in die vorwiegend 5-geschossige Bebauung der Umgebung einbindet.
Die Lage des Hochhauses bezüglich der Simmeringer Hauptstraße ist durch die Sichtachse von der Kaiserebersdorfer Straße her bedingt; sie berücksichtigt aber auch die bestehenden 3-geschossigen Wohnhausanlagen (keine Beschattung; Erhalt des Wohnhofes) und weist mit dem auskragenden Bauteil auf den Hauptknotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs Simmerings (Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Busse) hin. Die städtebauliche Einbindung des Hochhauses gelingt durch die Gliederung des Baukörpers, die sich aus der baulichen Umgebung ableiten läßt. In Höhe der typischen Bebauung in der Simmeringer Hauptstraße wird das Gebäude durch ein Zäsurgeschoss in einen Sockel- und einen Hochhausbereich geteilt.
Die Grundrisskonfiguration ist das Resultat einer Überlagerung einer orthogonalen Struktur und des durch den U-Bahn-Bau bedingten schrägen Verlaufs der Baufluchtlinie zur Simmeringer Hauptstraße. Das Gesamtvolumen des Gebäudes ist in Grund- und Aufriß stark gegliedert und wird dadurch in das bauplastisch eher heterogene Erscheinungsbild der Simmeringer Hauptstraße eingebunden. Dadurch wird der ansonsten mit einem Hochhaus in Verbindung gebrachte solitäre Charakter bewusst vermieden.
Die innere Konfiguration der Geschosse ist vorwiegend durch die Himmelsrichtungen und durch den Verlauf der Sonne bestimmt. Im wesentlichen haben die Süd-West gelegenen Wohnungen großzügige Fensteröffnungen mit vorgelagerten Loggien. Die Loggien verhindern im Sommer durch Eigenverschattung eine Überhitzung der Räume, im Winter erreicht man den gegenteiligen Effekt: eine gewünschte Erwärmung durch flach einfallende Sonnenstrahlen. Entsprechend dieser Überlegungen bezüglich des Energiehaushaltes (passive Sonnenenergienutzung) sind die Fassaden nach Nord-Ost eher geschlossen gestaltet, nicht zuletzt, um auch die dort sehr starke Lärmentwicklung in den Griff zu bekommen. Diese Parameter spiegeln sich in der äußeren Gestaltung wieder.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wohnfolgeeinrichtungen verfügt die Anlage über einen 75m² großen Kinderspielraum im 5. Geschoss (Zäsurgeschoss) des Hochhauses. Darüber hinaus wurde – als Ersatz für die im Erdgeschoß nicht vorhandenen Freiflächen – im 20. Geschoß für die Mieter eine rund 200m² große, nach Südwesten orientierte Gemeinschaftsterrasse mit zugeordnetem Gemeinschaftsraum ausgeführt.
Die Gebäudeteile verfügen über ein Kellergeschoß für haustechnische Nebenräume und Parteienkeller. Die laut Wiener Bauordnung erforderlichen Pflichtstellplätze sind in einer oberhalb der tiefliegenden U-Bahn-Trasse errichteten Garage der Wiener Linien vertraglich sichergestellt. (Text: Architekten)
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