Zeitschrift
tec21 2006|16
Patentierte Architektur
Urheberrechte durchsetzen
Vier Mal das Thema Urheberrecht in den letzten beiden Wochen: ein Gespräch zur Patentierung von Architekturkonzepten, das in diesem Heft ausgewertet ist; ein Projektwettbewerb, bei dem in der Fragenbeantwortung die Abtretung der Urheberrechte gefordert wird; die Veranstaltung «Urheberrecht: einmal sachlich!» des SIA-Fachvereins für das Management im Bauwesen; schliesslich der Notruf eines Büros, das an einem privat organisierten Wettbewerb für eine Wohnbebauung teilnahm, bei dem für eine knappe Entschädigung ein Vorprojekt mit Baubeschrieb, Kostenschätzung und Bericht des Bauingenieurs zu liefern war und die Bauherrschaft sich vorbehielt, den Architekturauftrag ohne Angabe von Gründen an Dritte zu vergeben.
Wer trotz Bedingungen wie im letzten Beispiel an einem Verfahren teilnimmt, ist selber schuld. Beunruhigend aber ist die Tendenz auch bei öffentlichen Bauherren, die Abtretung der Urheberrechte bereits bei Wettbewerben zu fordern – dies trotz der klaren Absicht, die Autoren des Siegerprojektes mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.
Das Thema Urheberrecht ist virulent, auch wenn die Teilnehmenden der erwähnten Veranstaltung erstaunlicherweise nur von wenigen echten Problemfällen berichten konnten. Die offensichtliche Aktualität der Frage entspricht vielleicht nicht der Bedeutung im Berufsalltag. Woher kommen die Ängste? Von der Unbotmässigkeit der Wettbewerbsgewinner bei den Vertragsverhandlungen nach dem Wettbewerb? Von der fehlenden Bereitschaft unseres Berufsstandes, die Entwicklung des Projektes gemeinsam mit dem Bauherrn vo-ranzutreiben? Aus dem Vorurteil, dass Architekten, die Wettbewerbe gewinnen, wenig von Baumanagement verstehen und eine TU-Lösung besser wäre?
Die Planungspraxis sieht sicher anders aus. Im Anschluss an einen Wettbewerb werden Bauherrenbedürfnisse diskutiert und im Projekt verarbeitet, Kostenfragen können zu Programmreduktionen, behördliche Auflagen zu Projektanpassungen führen. Der Architekt hat die Pflicht, diese Wünsche treuhänderisch umzusetzen. Natürlich trägt er auch eine Verantwortung für die künstlerische Kohärenz des Werkes. Doch Dialogbereitschaft beider Partner und nicht Weisungsbefugnis aufgrund von Urheberrechtsregelungen ist hier erforderlich.
Erst mit dem Planervertrag werden in der Regel die Verwendungsrechte für das Projekt an die Auftraggeberin übertragen. Im Wettbewerb aber dürfen sie noch nicht abgegeben werden. Das Projekt ist dann noch zu wenig definiert, als dass schon die Qualität des realisierten Bauwerks gesichert wäre. Zudem ist die dahinterstehende Leistung bei weitem nicht abgegolten, und das Urheberrecht ist die einzige Absicherung für einen Folgeauftrag.
Das Thema der Urheberrechte ist in der Ordnung SIA 142 geregelt: Artikel 26 sagt, dass diese, mit Ausnahme des Rechtes zur Veröffentlichung, bei den Verfassern der Beiträge bleiben. Mitglieder des SIA sind gemäss Standesordnung verpflichtet, die bezüglich der Berufsausübung aufgestellten Ordnungen und Normen einzuhalten. Dies als Erinnerung für alle, die mit der Vorbereitung von Planungswettbewerben zu tun haben, sei es als Auftraggeberin, als freischaffende Planer oder als Mitglieder eines Preisgerichts. Schön wäre, wenn an einem Verfahren, das nicht den Normen entspricht, niemand mehr teilnimmt.
Klaus Fischli, Sekretär der SIA-Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, fischli@sia.ch
«Das Patent ist ein neues Thema»
Ivo Bösch
Patent und Designschutz könnten die Architekturbüros vermehrt beschäftigen. Bruno Trinkler, Jürg Gasche und Klaus Fischli stellen Fragen, Tina Puffert, Hans Zwimpfer und Andreas J. Maier geben Antworten zu ihrem geschützten Raumkonzept «Pile up».
Hochstapeln
Ivo Bösch
Das Konzept «Pile up» stapelt so der Erfinder und Architekt Hans Zwimpfer - Einfamilienhäuser. In der Schweiz steht bereits eine Siedlung, für vier weitere sind die Planungen weit fortgeschritten.
Blickpunkt Wettbewerb
Neue Ausschreibungen und Preise / Plakatierter Städtebau: Auszeichnung für gute Bauten der Stadt Zürich / Wohnbauexperimente am Stadtrand von St. Gallen
Magazin
Neat: Verzögerung am Gotthard / Landesrichtplan Liechtenstein /
Baikalsee-Pipeline: Mahnung der Unesco / Zürich: Studie zur
Geothermienutzung / In Kürze
Aus dem SIA
Präsidentenkonferenz zur Energiepolitik
Produkte
Impressum
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Vier Mal das Thema Urheberrecht in den letzten beiden Wochen: ein Gespräch zur Patentierung von Architekturkonzepten, das in diesem Heft ausgewertet ist; ein Projektwettbewerb, bei dem in der Fragenbeantwortung die Abtretung der Urheberrechte gefordert wird; die Veranstaltung «Urheberrecht: einmal sachlich!» des SIA-Fachvereins für das Management im Bauwesen; schliesslich der Notruf eines Büros, das an einem privat organisierten Wettbewerb für eine Wohnbebauung teilnahm, bei dem für eine knappe Entschädigung ein Vorprojekt mit Baubeschrieb, Kostenschätzung und Bericht des Bauingenieurs zu liefern war und die Bauherrschaft sich vorbehielt, den Architekturauftrag ohne Angabe von Gründen an Dritte zu vergeben.
Wer trotz Bedingungen wie im letzten Beispiel an einem Verfahren teilnimmt, ist selber schuld. Beunruhigend aber ist die Tendenz auch bei öffentlichen Bauherren, die Abtretung der Urheberrechte bereits bei Wettbewerben zu fordern – dies trotz der klaren Absicht, die Autoren des Siegerprojektes mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.
Das Thema Urheberrecht ist virulent, auch wenn die Teilnehmenden der erwähnten Veranstaltung erstaunlicherweise nur von wenigen echten Problemfällen berichten konnten. Die offensichtliche Aktualität der Frage entspricht vielleicht nicht der Bedeutung im Berufsalltag. Woher kommen die Ängste? Von der Unbotmässigkeit der Wettbewerbsgewinner bei den Vertragsverhandlungen nach dem Wettbewerb? Von der fehlenden Bereitschaft unseres Berufsstandes, die Entwicklung des Projektes gemeinsam mit dem Bauherrn vo-ranzutreiben? Aus dem Vorurteil, dass Architekten, die Wettbewerbe gewinnen, wenig von Baumanagement verstehen und eine TU-Lösung besser wäre?
Die Planungspraxis sieht sicher anders aus. Im Anschluss an einen Wettbewerb werden Bauherrenbedürfnisse diskutiert und im Projekt verarbeitet, Kostenfragen können zu Programmreduktionen, behördliche Auflagen zu Projektanpassungen führen. Der Architekt hat die Pflicht, diese Wünsche treuhänderisch umzusetzen. Natürlich trägt er auch eine Verantwortung für die künstlerische Kohärenz des Werkes. Doch Dialogbereitschaft beider Partner und nicht Weisungsbefugnis aufgrund von Urheberrechtsregelungen ist hier erforderlich.
Erst mit dem Planervertrag werden in der Regel die Verwendungsrechte für das Projekt an die Auftraggeberin übertragen. Im Wettbewerb aber dürfen sie noch nicht abgegeben werden. Das Projekt ist dann noch zu wenig definiert, als dass schon die Qualität des realisierten Bauwerks gesichert wäre. Zudem ist die dahinterstehende Leistung bei weitem nicht abgegolten, und das Urheberrecht ist die einzige Absicherung für einen Folgeauftrag.
Das Thema der Urheberrechte ist in der Ordnung SIA 142 geregelt: Artikel 26 sagt, dass diese, mit Ausnahme des Rechtes zur Veröffentlichung, bei den Verfassern der Beiträge bleiben. Mitglieder des SIA sind gemäss Standesordnung verpflichtet, die bezüglich der Berufsausübung aufgestellten Ordnungen und Normen einzuhalten. Dies als Erinnerung für alle, die mit der Vorbereitung von Planungswettbewerben zu tun haben, sei es als Auftraggeberin, als freischaffende Planer oder als Mitglieder eines Preisgerichts. Schön wäre, wenn an einem Verfahren, das nicht den Normen entspricht, niemand mehr teilnimmt.
Klaus Fischli, Sekretär der SIA-Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, fischli@sia.ch
«Das Patent ist ein neues Thema»
Ivo Bösch
Patent und Designschutz könnten die Architekturbüros vermehrt beschäftigen. Bruno Trinkler, Jürg Gasche und Klaus Fischli stellen Fragen, Tina Puffert, Hans Zwimpfer und Andreas J. Maier geben Antworten zu ihrem geschützten Raumkonzept «Pile up».
Hochstapeln
Ivo Bösch
Das Konzept «Pile up» stapelt so der Erfinder und Architekt Hans Zwimpfer - Einfamilienhäuser. In der Schweiz steht bereits eine Siedlung, für vier weitere sind die Planungen weit fortgeschritten.
Blickpunkt Wettbewerb
Neue Ausschreibungen und Preise / Plakatierter Städtebau: Auszeichnung für gute Bauten der Stadt Zürich / Wohnbauexperimente am Stadtrand von St. Gallen
Magazin
Neat: Verzögerung am Gotthard / Landesrichtplan Liechtenstein /
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