Zeitschrift

Steeldoc 02/06
Brandschutz im Stahlbau
Steeldoc 02/06
zur Zeitschrift: Steeldoc
Herausgeber:in: Stahlbau Zentrum Schweiz

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften

Einführung

27. August 2006
Die hoheitlichen Aufgaben im Brandschutz der Schweiz liegen in der Kompetenz der Kantone. Eine wesentliche Vereinheitlichung erfolgte in der Schweiz erstmals 1993 durch die von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) herausgegebenen, harmonisierten Brandschutzvorschriften. Diese wurden jedoch nicht durch alle Kantone vollständig übernommen, und es blieben einige regionale Besonderheiten.

Revision der Brandschutzvorschriften Per 2005 sind in der Schweiz revidierte, einheitliche Brandschutzvorschriften in Kraft getreten. Vom interkantonalen Konkordat IVTH (Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse) verabschiedet, gelten sie mit geringfügigen Ausnahmen für alle Kantone einheitlich. Ihre Vorteile sind effiziente Planung, Rechtsgleichheit und einfacher Vollzug.

In der Hand der kantonalen Brandschutzbehörden liegen der Vollzug der Vorschriften, die Auflagen im Bewilligungsverfahren, die Beratung und fachliche Unterstützung der Planenden und die Überprüfung der Sicherheitsstandards.

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF bestehen aus den Gesetzestexten1:
- Brandschutznorm (Sicherheitsstandards)
- Brandschutzrichtlinien (Ergänzungen)
- Prüfbestimmungen für die Zulassung von Brandschutzprodukten

Sie werden ergänzt durch:
- Brandschutzerläuterungen
- Brandschutzarbeitshilfen
- Dokumente zum Stand der Technik

Die neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF bieten mehr Spielraum für optimierte Lösungen, die Bezug nehmen auf den Schutz der Personen und Sachen.

Wesentliche Neuerungen sind:
- Vereinheitlichung der Standardanforderungen
- Berücksichtigung von Sprinklern ohne rechnerischen Nachweis mit einer Reduktion des geforderten Feuerwiderstandes um 30 Minuten.
- Grössere Akzeptanz von objektbezogene Lösungen mit entsprechenden Nachweisverfahren

Die Technische Kommission der VKF legt fest, was im Brandschutz Stand der Technik ist. Vorliegendes Steeltec Brandschutz wurde von der VKF als Stand der Technik für den Nachweis des Feuerwiderstandes von Stahltragwerken anerkannt und zur Anwendung freigegeben.

1.2 Brandschutz für Stahltragwerke

Stahl ist nicht brennbar und trägt auch nicht zur Brandbelastung und Brandentwicklung bei. Allerdings sind die mechanischen Materialeigenschaften von Stahl temperaturabhängig. Brandschutzmassnahmen für Stahltragwerke zielen deshalb vor allem auf den Schutz des Stahls vor Hitzeeinwirkung. Dieser Schutz kann durch bauliche und technische Massnahmen wie beispielsweise Sprinkleranlagen gewährleistet werden.

Für den Stahlbau bringen die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF einige Erleichterungen, mehr Planungssicherheit und neue Gestaltungsfreiheit für Architekten, insbesondere durch bauliche Konzepte mit Brandschutzanstrichen oder technische Konzepte mit Sprinkleranlagen, sowie durch Kombination dieser Konzepte. Massgebende Neuerungen für den Stahlbau sind zudem:
- Vergrösserung der Brandabschnittsflächen von Büro- und Gewerbebauten. Für die meisten zweigeschossigen Bauten mit geringer und mittlerer Brandlast (bis 1000 MJ/m2, bezogen auf die Grundfläche) bestehen keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.
- Keine Anforderungen an den Feuerwiderstand bei Parkhäusern mit mindestens 25% Öffnungsgrad der Fassaden (dank Wärmeabfuhr).

Weiterhin zugelassen sind Nachweisverfahren für die Planung von objektbezogenen Brandschutzkonzepten, insbesondere unter Naturbrand. Vermehrt zum Einsatz gelangen dämmschichtbildende Brandschutzanstriche bis zur Feuerwiderstandsklasse R 60. In diesem Steeltec Brandschutz werden die für den Stahlbau gängigen Nachweisverfahren vorgestellt.

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Für den Beitrag verantwortlich: Steeldoc

Ansprechpartner:in für diese Seite: Evelyn C. Frischinfo[at]szs.ch

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