Bauwerk
Sockelsanierung und Dachausbau „FAB LOFTS“
Malek Herbst Architekten - Wien (A) - 2012
3. Mai 2013 - Az W
Das Projekt FAB Lofts besteht aus Umbau und Aufstockung einer alten Schuhfabrik, die sich umgeben von typisch gründerzeitlicher Blockrandbebauung in einer Sackgasse im 6. Bezirk in Wien befindet. Für den Umbau der ehemaligen Fabrik sollte die bestehende Gebäudeorganisation möglichst beibehalten und die Bausubstanz möglichst wenig verändert werden, um die Identität bzw. den Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die ehemaligen Produktionshallen durften ihre Großzügigkeit als Loftwohnungen behalten. Nicht nur im Bestand, sondern auch in den aufgestockten neuen Geschossen setzten die Architekten Gipskartonwände äußerst sparsam ein. Mit diesem Entwurf konnten sich Malek und Herbst Architekten im geladenen Wettbewerb unter dem Juryvorsitz von Arkan Zeytinoglu gegen die weiteren Wettbewerbsteilnehmer durchsetzen. Dieses freiwillige Engagement, einen Wettbewerb auszuloben, ist dem Interesse des Eigentümers an hochwertiger Architektur zu verdanken. Nur zu gerne hätte der Investor das Wohnumfeld mit aufgewertet, z.B. indem Bäume gepflanzt werden, ohne dass das Bezirksbudget belastet werden müsste. Dieses Vorhaben scheiterte leider am Widerstand der Anrainer, die Parkplätzen den Vorzug gaben.
Ausgehend vom historischen Bestand wurde für das Gebäude die maximal verträgliche Aufstockung festgelegt und der Baukörper in Segmente geteilt, die der statischen Struktur des Bestandes entsprechen. Der Dachaufbau ist ein klarer kubischer Baukörper, welcher durch seine Einfachheit mit dem bestehenden Fabriksgebäude gut harmoniert und sich unmissverständlich und eindeutig vom Altbestand abhebt. Die Aufstockung erfolgte in Massivbauweise mit hinterlüfteten Metallfassaden und raumhohen Fenstern. Die nüchtern anmutende Titanzink-Fassade sorgt dafür, dass der Dachaufbau dennoch nicht allzu „abgehoben“ wirkt und schafft eine Klammer zum darunter liegenden Altbestand, dessen Fassade saniert und neu verputzt wurde. Die Fenster wurden mit gleichbleibender Teilung ersetzt, neu angebrachte Balkone bieten Freiflächen für die Bestandsgeschosse. Die Ausstattung der Wohnungen ist sehr schlicht gehalten, ein Funktionsblock, bestehend aus Sanitärzellen und Küche, zählt zur Standardausstattung.
Die Stiegenhäuser mitsamt Original-Handläufen blieben erhalten und auch die Treppen zu den neuen Geschossen wurden gewendelt ausgeführt. Die Zäsur zwischen Alt und Neu wurde – analog zum Erscheinungsbild der Fassade – auch im Stiegenhaus klar formuliert, wobei die Architekten zweifellos Glück mit dem Zeitpunkt der Einreichung hatten. Nach heute geltender Bauordnung sind gewendelte Treppenläufe in Neubauten (als solches ist der Dachaufbau zu werten) nicht mehr zulässig.
Eine Besonderheit des Gebäudes ist die H-Form, die zwei Höfe ausbildet: einen straßenseitigen und einen von der Straße abgewandten Hof. Straßenseitig hätte die geltende Flächenwidmung beinahe einen Strich durch die Einreichplanung gemacht, denn diese schreibt geschlossene Baufluchtlinien vor. Eine Glaswand – analog zu den jüngst errichteten Lärmschutzwänden am Gürtel – hätte zwar die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, vom Erscheinungsbild her hätte eine Glaswand den Entwurf jedoch ad absurdum geführt und die Bewohner auf den Balkonen hinter Glas verbannt. Die Architekten fanden eine Kompromisslösung, die letztlich auch das Magistrat zufriedenstellte: Zwei Stahlträger dienen als Halterung für vertikal gespannte Drähte, entlang derer sich künftig Glyzinien hochranken und über die Jahre die Baufluchtlinie schließen werden. (Text: Martina Frühwirth)
Ausgehend vom historischen Bestand wurde für das Gebäude die maximal verträgliche Aufstockung festgelegt und der Baukörper in Segmente geteilt, die der statischen Struktur des Bestandes entsprechen. Der Dachaufbau ist ein klarer kubischer Baukörper, welcher durch seine Einfachheit mit dem bestehenden Fabriksgebäude gut harmoniert und sich unmissverständlich und eindeutig vom Altbestand abhebt. Die Aufstockung erfolgte in Massivbauweise mit hinterlüfteten Metallfassaden und raumhohen Fenstern. Die nüchtern anmutende Titanzink-Fassade sorgt dafür, dass der Dachaufbau dennoch nicht allzu „abgehoben“ wirkt und schafft eine Klammer zum darunter liegenden Altbestand, dessen Fassade saniert und neu verputzt wurde. Die Fenster wurden mit gleichbleibender Teilung ersetzt, neu angebrachte Balkone bieten Freiflächen für die Bestandsgeschosse. Die Ausstattung der Wohnungen ist sehr schlicht gehalten, ein Funktionsblock, bestehend aus Sanitärzellen und Küche, zählt zur Standardausstattung.
Die Stiegenhäuser mitsamt Original-Handläufen blieben erhalten und auch die Treppen zu den neuen Geschossen wurden gewendelt ausgeführt. Die Zäsur zwischen Alt und Neu wurde – analog zum Erscheinungsbild der Fassade – auch im Stiegenhaus klar formuliert, wobei die Architekten zweifellos Glück mit dem Zeitpunkt der Einreichung hatten. Nach heute geltender Bauordnung sind gewendelte Treppenläufe in Neubauten (als solches ist der Dachaufbau zu werten) nicht mehr zulässig.
Eine Besonderheit des Gebäudes ist die H-Form, die zwei Höfe ausbildet: einen straßenseitigen und einen von der Straße abgewandten Hof. Straßenseitig hätte die geltende Flächenwidmung beinahe einen Strich durch die Einreichplanung gemacht, denn diese schreibt geschlossene Baufluchtlinien vor. Eine Glaswand – analog zu den jüngst errichteten Lärmschutzwänden am Gürtel – hätte zwar die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, vom Erscheinungsbild her hätte eine Glaswand den Entwurf jedoch ad absurdum geführt und die Bewohner auf den Balkonen hinter Glas verbannt. Die Architekten fanden eine Kompromisslösung, die letztlich auch das Magistrat zufriedenstellte: Zwei Stahlträger dienen als Halterung für vertikal gespannte Drähte, entlang derer sich künftig Glyzinien hochranken und über die Jahre die Baufluchtlinie schließen werden. (Text: Martina Frühwirth)
Für den Beitrag verantwortlich: Architekturzentrum Wien
Ansprechpartner:in für diese Seite: Maria Welzig
Akteure
ArchitekturBauherrschaft
Jürgen Schnabl
Tragwerksplanung
Fotografie