Bauwerk
Wohnbauten Fritz-Kandl-Gasse
ARTEC Architekten - Wien (A) - 2017
13. März 2018 - newroom
Das Baufeld mit Abmessung 88 x 64 m und mit einer für Wien ungewöhnlichen Bebauungsdichte von unter 1,0 wurde in einem vorangegangenen Widmungsverfahren mit der MA 21 in einem grösseren Umfeld festgelegt. Der Bau ist strukturell identisch mit dem Gebäude am benachbarten Grundstück der SÜBA (getrennt durch einen Zufahrtsbereich), und wurde zeitgleich errichtet.
Der Kernbereich der Anlage besteht aus zweigeschossigen Reihenhäusern mit Garten im EG und Terrasse im OG, und mit den Ausmassen 8 x 10 m. Teilweise ist dem Garten, über welchen die Wohnungen auch betreten werden, ein gedeckter Aussenbereich zugeordnet.
Im Anschluss an die Zufahrt zur Anlage über den hier endenden Beer-Hofmann-Weg wird unter einem aufgeständerten, zweigeschossigen, terrassierten Baukörper offen geparkt. Die Geschosswohnungen haben Orientierung und vorgelagerte Terrassen oder Balkone nach Süden und sind über einen offenen Laubengang (mit zusätzlichen Aufenthaltsflächen im 1. OG) erschlossen.
Nordseitig, zum derzeit noch unbebauten Gebiet schliesst ein ebenfalls nach Süden orientierter Riegel mit Stiegenhauserschliessung, eingeschossigen Wohnungen im ersten OG und Maisonetten vom 2. OG punktuell ins 3. OG das Karree. (Text: Architekt:innen)
Der Kernbereich der Anlage besteht aus zweigeschossigen Reihenhäusern mit Garten im EG und Terrasse im OG, und mit den Ausmassen 8 x 10 m. Teilweise ist dem Garten, über welchen die Wohnungen auch betreten werden, ein gedeckter Aussenbereich zugeordnet.
Im Anschluss an die Zufahrt zur Anlage über den hier endenden Beer-Hofmann-Weg wird unter einem aufgeständerten, zweigeschossigen, terrassierten Baukörper offen geparkt. Die Geschosswohnungen haben Orientierung und vorgelagerte Terrassen oder Balkone nach Süden und sind über einen offenen Laubengang (mit zusätzlichen Aufenthaltsflächen im 1. OG) erschlossen.
Nordseitig, zum derzeit noch unbebauten Gebiet schliesst ein ebenfalls nach Süden orientierter Riegel mit Stiegenhauserschliessung, eingeschossigen Wohnungen im ersten OG und Maisonetten vom 2. OG punktuell ins 3. OG das Karree. (Text: Architekt:innen)
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